Marina

Direkt in der Marina der Ferienanlage Inselblick anlegen

In unserer Marina kommen Bootsbesitzer zu Ihrem Vergnügen. Legen Sie einfach direkt an der Inselblick an und genießen Sie den Urlaub auf Ihrem eigenen Boot. Einige Impressionen haben wir für Sie in der Bildergalerie eingefangen und zeigt Ihnen Videos und Bilder unserer Hafenanlage sowie die wunderschöne Bucht von oben.

Steg- & Liegeordnung Marina

  1. Unbefugten ist das Betreten der Steganlage untersagt.
  2. Den Anweisungen des Hafenmeisters ist Folge zu leisten.
  3. Der Hafenbereich und die Liegeplätze sind sauber zu halten.
  4. Der Gebrauch von offenem Feuer und das Grillen auf dem Steg ist untersagt.
  5. Das Lagern von brennbaren Flüssigkeiten auf der Steganlage ist verboten.
  6. Auf der Steganlage sind Hunde an der Leine zu führen.
  7. Das Baden, Spielen und Rennen ist im Steganlagenbereich verboten.
  8. Der Bootseigentümer bzw. Nutzer ist für die ordnungsgemäße Befestigung und Sicherung seines Bootes am Liegeplatz verantwortlich.
  9. An- und Aufbauten, wie z.B. Bugspriet mit Anker, dürfen nicht über den Steg ragen.
  10. Bei längerer Nichtnutzung des Liegeplatzes (z.B. Urlaubsfahrten) ist der Hafenmeister zu informieren.
  11. Das Einleiten von Fäkalien, Schmutz- und Bilgenwasser ist verboten.
  12. Beschädigungen an Booten und Steganlagen sind dem Hafenmeister zu melden.
  13. Sog- und Wellenschlag im Hafenbereich sind zu vermeiden.
Hier können Sie sich über unsere Mietbedingungen informieren

Ein- und Ausfahren bei Häfen und Bootsanlegern

Genau wie beim Schleusen stehen beim Einfahren des Bootes jeweils 1 Person vorne und 1 Person hinten mit der Leine in der Hand, um das Boot befestigen zu können. Die vordere Person hat zusätzlich den Bootshaken in der Hand zu halten, um bei etwaigen Annäherungen an Hindernissen sofort reagieren zu können und das Boot vor einer Kollision zu schützen. Beachten Sie, dass es immer einmal zu einem Motorausfall kommen kann und damit das Boot nicht mehr manövrierbar ist. 
Daher fahren Sie immer mit angemessenem Tempo in den jeweiligen Situationen. Ihre Sicherheit und die Sicherheit des Bootes gehen immer vor! Beim Ausfahren befinden sich ebenfalls 1 Person vorne und 1 Person hinten an den Leinen und lassen diese beim Boot gemeinsam los! Durch ein Abstoßen des Bootes können Sie eine bestimmte Fahrtrichtung beeinflussen und daher bei der Ausrichtung der Fahrtroute behilflich sein. Auch hier ist der Bootshaken immer einsatzbereit zu halten!

Fahrregeln auf Binnenschifffahrtsstrassen

Vorfahrtsregeln

Berufsschifffahrt hat immer Vorfahrt, hierzu gehören auch Fahrgastschiffe. Vorfahrt haben ebenso Schiffe mit Sondersignal wie die Wasserwacht. Generelle Vorfahrt haben immer alle Wasserfahrzeuge ohne Motor wie Ruderboote, Segelboot und nicht zuletzt Surfer! Führer von Sportbooten und Flößen müssen insbesondere folgende Regeln beachten:

  • Begegnen oder überholen ist nur gestattet, wenn das Fahrwasser ausreichend breit ist.
  • Kurs & Geschwindigkeit dürfen nicht so geändert werden, dass die Gefahr eines Zusammenstoßes besteht.
  • Überholmanöver dürfen nur begonnen werden, wenn sicher ist, dass sie gefahrlos ausgeführt werden können.
  •  Sind Sie der Überholte, so müssen Sie den Überholvorgang, soweit erforderlich und möglich, erleichtern und dazu falls nötig auch die Geschwindigkeit drosseln.
  •  Wenden ist nur gestattet, wenn andere Fahrzeuge nicht gezwungen werden, unvermittelt ihren Kurs zu ändern, sonst muss das beabsichtigte Manöver durch Schallzeichen angekündigt werden.
  •  Bestehende Geschwindigkeitsbeschränkungen müssen beachtet werden.

Fahrverbote

  • Das Befahren der Müritz und der Wasserstraßen außerhalb des übergebenen Kartenmaterials sind nicht erlaubt.
  •  Es herrscht ein generelles Nachtfahrverbot, dies bedeutet von Sonnenuntergang bis Sonnenaufgang.
  •  Für Schäden, die in den Fahrverbotszonen entstehen erlischt die Haftung des Vermieters!

Anker-, Anlege- und Festmachverbote

  • Durch das Ankern, Anlegen und Festmachen darf die Schifffahrt nicht beeinträchtigt werden. Auf anlegende Fahrzeuge hat die übrige Schifffahrt Rücksicht zu nehmen. Wassersportfahrzeuge müssen ihren Liegeplatz so nahe am Ufer wählen, wie es ihr Tiefgang und die örtlichen Verhältnisse zulassen. Kleinfahrzeuge ist das Stillliegen an einer Liegestelle ohne Erlaubnis nur bis zu 3 Tagen gestattet. Hierbei sollen Sie möglichst nur an den Enden der Liegestelle still liegen.
  • Ein grundsätzliches Stillliege-, Anker- und Festmachverbot besteht:
  • Auf Schifffahrts- und Schleusenkanälen, unter Brücken und Hochspannungsleitungen
  • auf behördlich bekannt gegebenen oder gekennzeichneten Strecken
  • in Fahrwasserenge, sowie an Einmündungen oder Hafeneinfahrten
  • in der Fahrlinie oder dem Kurs, den Fahrzeuge zum An- und Ablegen benutzen
  • auf gekennzeichneten Wendestellen
Bäume, Geländer, Pfähle, Grenzsteine, Säulen, Eisenleitern, Handläufe und ähnliche Gegenstände dürfen weder zum Festmachen noch zum Verholen benutzt werden!

Fahrregeln für Fahrzeuge unter 20 Metern Länge

  • Kleinfahrzeuge müssen Großfahrzeugen den nötigen Raum lassen.
  • Kleinfahrzeuge mit Motor müssen Kleinfahrzeugen ohne Motor ausweichen
  • Kreuzen sich die Kurse zweier Kleinfahrzeuge mit Motor, muss dasjenige ausweichen, welche das andere an seiner Steuerbordseite hat. Dies gilt auch für Kleinfahrzeuge ohne Motor und ohne Segelbetrieb
  • Zwei Kleinfahrzeuge mit Motor müssen beim Begegnen Backbord an Backbord vorbeifahren, dies gilt auch für Kleinfahrzeuge ohne Motor und ohne Segelbetrieb
  • Kleinfahrzeuge müssen vor Badeufern sowie an ausgelegten Angel und Fischereigeräten und an Anlegestellen der Fahrgastschifffahrt vorbeifahren, so dass weder Personen noch Anlagen gefährdet werden.

Durchfahren von Brücken

  • Brücken und Brückenpfeiler können das Fahrwasser erheblich einschränken. Daher regeln Verkehrszeichen das Durchfahren von Brückenöffnungen.
  • Ist eine Brückenöffnung durch ein oder zwei gelbe oder weiß-grüne Karos gekennzeichnet, wird empfohlen, diese Öffnung zu durchfahren. Die anderen Öffnungen dürfen Sie nur auf eigene Gefahr benutzen.
  • Ist eine Brückenöffnung durch rot-weiß-rote Karos gekennzeichnet, müssen Sie zwischen diesen Karos hindurchfahren. Die Schifffahrt außerhalb des durch die beiden Tafeln begrenzten Raumes ist verboten.
  • Sind Brückenöffnungen durch rot-weiß-rote Tafeln (nachts durch ein oder zwei rote Lichter) gekennzeichnet, so ist das Durchfahren ausnahmslos verboten!
  • Ist eine Brücke durch keines der genannten Zeichen gekennzeichnet, darf diese ohne Einschränkungen durchfahren werden. Dabei sind der Tiefgang und die Höhe des Fahrzeuges zu berücksichtigen.

Preisliste Marina

Bootslänge

bis 6 m

bis 7 m

bis 8 m

bis 9 m

bis 10 m

bis 11 m

bis 12 m

bis 13 m

bis 14 m

bis 15 m

Winter Monat / Saison

82,50 € / 495,00 €

108,50 € / 651,00 €

118,50 € / 711,00 €

134,00 € / 804,00 €

134,00 € / 804,00 €

175,00 € / 1.050,00 €

190,50 € / 1.143,00 €

211,50 € / 1.269,00 €

227,00 € / 1.362,00 €

239,00 € / 1.434,00 €

Sommer Monat / Saison

95,00 € / 570,00 €

120,00 € / 720,00 €

135,50 € / 810,00 €

150,00 € / 900,00 €

175,00 € / 1.050,00 €

195,00 € / 1.170,00 €

210,00 € / 1.260,00 €

250,00 € / 1.410,00 €

250,00 € / 1.500,00 €

260,00 € / 1.560,00 €

Weiterhin werden Strom- und Wasseranschlüsse zur Verfügung gestellt. In den oben genannten Preisen ist die Nutzung von Strom und Wasser nicht enthalten und werden separat vor Ort abgerechnet.

Sie wollen mit Ihrem Boot an unserer Marina anlegen? Das kompetente Team der Ferienanlage Inselblick in Zechlin beantwortet Ihnen gerne alle Fragen.

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